„Gemäß ihrer Satzung hat die VKA die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten ihrer Mitglieder und der diesen angeschlossenen Arbeitgeber auf tarif-, arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet gegenüber Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen zu vertreten.“
VKA – Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände